Markenrecht
Eine Marke ist ein wichtiger Vermögenswert. Sie stellt immer eine erhebliche Investition dar. Marken sind Wirtschaftsgüter. Sie können übertragen, verliehen oder lizenziert werden. Wir begleiten Sie bei dem Aufbau einer starken Marke für Ihr Produkt, der Erhaltung und Durchsetzung Ihrer Marke. Ihre Marke verteidigen wir gegen Angriffe Dritter und gehen gegen Wettbewerber vor, die Ihrer Marke nahe kommen.
Unser Beratungsangebot umfasst im Bereich des Markenrechts insbesondere die folgenden Leistungen:
Wettbewerbsrecht / Unlauterkeitsrecht
Das Wettbewerbsrecht schützt auf der einen Seite den Wettbewerb, begrenzt dessen Freiheit damit aber gleichermaßen. Es fällt häufig schwer, die Grenze zwischen der zulässigen und der unlauteren Vermarktung zu ziehen. Das Wettbewerbsrecht regelt, wie konkurrierende Unternehmen miteinander umgehen dürften, insbesondere aber auch, wie sich nicht miteinander umgehen dürfen.
Unsere Expertise erstreckt sich insbesondere auf folgende Leistungen:
Ihr Ansprechpartner für den Gewerblichen Rechtsschutz ist Rechtsanwalt Tekath.