Über 30% mehr Drohnen am Himmel
Private Drohnen werden auch am Niederrhein immer beliebter. Prognosen sehen ein jährliches Wachstumspotential von mehr als 30%. Laut dem Wissenschaftsportal ingenieur.de gibt es in Deutschland zurzeit rund 450.000 Drohnen, die meisten davon für die private Nutzung. Das schafft Probleme im Luftraum, zumal die gesetz-lichen Regelungen für die Fluggeräte noch sehr überschaubar sind. Auch am Himmel über dem Niederrhein sieht man sie immer öfter: Drohnen sind eine beliebte Freizeitbeschäftigung geworden.
Panoramafreiheit schützt vor Personen nicht
In sozialen Netzwerken sind immer häufiger Fotos und Videos aus der Luft zu sehen. Rechtsanwalt Jan Ludwig von der Xantener Kanzlei Kreutz & Partner erklärt die wichtigsten „Spielregeln“ beim Umgang mit Drohnen: „Für Foto- und Videoaufnahmen mit Drohnen bestehen zunächst einmal keine Besonderheiten gegenüber Aufnahmen mit Kameras oder Handys.“ Die Abbildung von Personen bedarf stets der Einwilligung der Betroffenen. Die „Panoramafreiheit“, die Aufnahmen von Bauwerken aus der Perspektive von Passanten erlaubt, gilt für Drohnenaufnahmen nicht. Grund dafür ist, dass Drohnen als Hilfsmittel mehr das zeigen können als das, was jedermann sehen kann, der an einem besonderen Gebäude vorbei geht.
Fremde Gärten und ein Jahr Haft
Wer mit seiner Drohne in fremde Gärten fliegt, braucht die Erlaubnis des Eigentümers und kann sich unter Umständen sogar strafbar machen. „Besonders gegen Einblick geschützte Bereiche, dazu können auch von Hecken umgebene Gärten zählen, sind ohne Zustimmung tabu“, erläutert Ludwig. Wer dann auch noch Aufnahmen von spielenden Kindern oder den Nachbarn beim Sonnenbaden angefertigt oder überträgt, dem drohen eine Geldstrafe oder sogar Haft bis zu einem Jahr.
Drohnen brauchen Ihr eigenes Kennzeichen
Das eigentliche Fliegen mit Drohnen wird durch die Drohnenverordnung geregelt. Drohnen werden in Gewichtsklassen eingeteilt und unterschiedlich behandelt. Drohnen unter 250 Gramm sind bis zu einer Flughöhe von 100 Metern erlaubnisfrei nutzbar. Auf Drohnen, die schwerer sind, müssen ab Oktober 2017 Name und An-schrift des Eigentümers auf einer feuerfesten Plakette angebracht werden. „Vergleichbar mit einem Autokennzeichen lässt sich so im Schadensfall der Eigentümer ermitteln“, so Ludwig. Drohnen, die mehr als zwei Kilogramm wiegen, dürfen ab Oktober 2017 nur noch von Personen geflogen werden, die eine Sachkunde-Prüfung abgelegt haben. Exemplare ab fünf Kilogramm dürfen ohne Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde nicht betrieben werden. Generell gilt, dass der Pilot zur Drohne immer Sichtkontakt haben muss. Empfehlenswert ist eine Haftpflichtversicherung, die Schäden, die zum Beispiel durch ein abgestürzte Drohne entstehen, abdeckt.
„No Fly“ Area im öffentlichen Raum
Zum Schutz des Luftverkehrs bestehen gewisse Tabu-Zonen für Drohnen. „Im Bereich von Flughäfen, über Menschenansammlungen und wichtigen Verkehrswegen sowie in der Nähe von Krankenhäusern darf man beispielsweise nicht fliegen“, erklärt der Rechtsanwalt.
Wer sich an diese Spielregeln hält, kann mit einem guten Gewissen den Niederrhein von oben erkunden.