Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, muss zahlreiche gesetzliche
Bestimmungen kennen und einhalten, um sich vor Rechtsverstößen und
deren Folgen zu schützen.
Compliance steht für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und
der unternehmensinternen Richtlinien. Compliance umfasst die Maßnahmen,
die gewährleisten sollen, dass das Unternehmen, die Geschäftsleitung und
auch die Mitarbeiter im Einklang mit Recht und Gesetz handeln.
Eine ausdrückliche Vorgabe für ein Compliance-Management gibt es zwar
nur für börsennotierte Unternehmen im Deutschen Corporate Governance
Kodex (DCGK), allerdings soll dies nicht bedeuten, dass die damit
verbundene Problematik auch nur solche Unternehmen betrifft. Auch
mittelständische Unternehmen sollten ein ureigenes Interesse an der
Einhaltung und Überwachung der Befolgung gesetzlicher Regelungen haben.
Risikovorsorge in Ihrem Unternehmen
Wer sich als Unternehmer im Wirtschaftsleben betätigt, muss zahlreiche
gesetzliche Bestimmungen kennen und einhalten, um sich vor
Rechtsverstößen und deren Folgen zu schützen. Ob beispielsweise
Mindestlohn, Arbeitszeit, Gleichbehandlung, Wettbewerbsrecht oder
Datenschutz - für all diese Rechtskomplexe gibt es gesetzliche
Regelungen im MiLoG, ArbZG, AGG, UWG oder der DSGVO. So wie es
gesetzliche Gebote und Regeln gibt, so existieren auch Bestimmungen, die
Verstöße hiergegen mit teilweise erheblichen Bußgeldern und Strafen
sanktionieren.
Zum Beispiel…
Bei einem Verstoß gegen das Mindestlohngesetz kann ein Bußgeld von bis
zu 500.000 Euro verhängt werden. Mancher Unternehmer wird sich über
einen möglichen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz nicht einmal bewusst
sein, z. B. über seine Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeiten bei
geringfügig Beschäftigten gemäß § 17 des Mindestlohngesetzes. Umso böser
wird die Überraschung, wenn solche Verstöße im Rahmen einer Prüfung
beanstandet werden und ein Bußgeldbescheid folgt.
Rechtsverstöße im Bereich der Wirtschaftskriminalität können darüber
hinaus nicht nur zu empfindlichen Geldbußen oder Strafen führen, sondern
auch zu einen massiven Imageschaden für das Unternehmen.
Der Sinn und Zweck von Compliance-Maßnahmen besteht in:
• Risikominimierung für das Unternehmen
• Schutz der Unternehmensangehörigen
• Verhinderung von Wirtschaftskriminalität
Der Gewinn bei Einsatz von Compliance-Maßnahmen für das Unternehmen besteht in:
• Image-Verbesserung
• Stärkung der Organisation
• Qualitätssicherung
• Controlling
Wie werden Compliance-Maßnahmen umgesetzt?
Es müssen Compliance-Strukturen überprüft oder auch geschaffen werden.
Die maßgeblichen Handlungsfelder, Verfahrensabläufe wie auch die
zugrunde liegenden Vorschriften sind zu ermitteln. Die sich daraus
ergebenden Risiken sind zu analysieren. Eine Strukturanalyse des
Unternehmens bringt Aufschluss darüber, ob es in den zentralen Bereichen
des Unternehmens bereits Personen gibt, die zur Überwachung der
Einhaltung von Vorschriften angewiesen und befugt sind. Entsprechende
Kompetenzen und Pflichten können und müssen im Arbeitsvertrag, in
Dienstanweisungen oder den Betriebsvereinbarungen festgelegt werden.
Überwachungsmechanismen können beispielsweise durch die Bestellung von
Fachleuten eingerichtet werden. Sobald der sich aus diesen Analysen
ergebende Handlungsbedarf ermittelt ist, kann dieser durch Anpassung
oder Schaffung von Regelwerken, Änderungen von bestehenden
Arbeitsverträgen und Vereinbarungen sowie gezielter Mitarbeiterschulung
erfüllt werden. Vorausschauende anwaltliche Beratung und Gestaltung im
Bereich von Compliance tragen dazu bei, Fehler zu vermeiden und das
Unternehmen zu stärken.
Zuerst erschienen im Niederrhein-Manager